
Ihre Kosten im Überblick
Transparenz von Anfang an –
damit Sie Klarheit haben
Erstberatung
Die Kosten für eine rechtliche Erstberatung (ca. 60 Minuten) betragen 190,- EUR zzgl. MwSt. Wenn Sie uns innerhalb von sechs Monaten mit der weiteren Bearbeitung beauftragen, wird dieser Betrag
vollständig auf das Honorar angerechnet – Sie zahlen also nicht doppelt.
In der Erstberatung erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über Ihre persönliche Situation:
- Chancen, Risiken und mögliche Vorgehensweisen. Gerade in den Bereichen Medien‑, Urheber‑, Vertrags‑ und Wirtschaftsrecht ist es wichtig, frühzeitig die Weichen richtig zu stellen.
- Danach entscheiden Sie selbst, ob eine einmalige Beratung genügt oder ob wir Sie weiter begleiten sollen.
Gesetzliche Gebühren und individuelle Honorarvereinbarung
Unsere Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Maßgeblich ist der Gegenstands‑, bzw. Verfahrenswert. In komplexeren Fällen – etwa bei umfangreichen Vertragsgestaltungen, wirtschaftsrechtlichen Projekten oder medienrechtlichenStreitigkeiten – vereinbaren wir mit Ihnen ein Stunden‑ oder Pauschalhonorar. So erhalten Sie einetransparente und planbare Kostenstruktur.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten. Bitte beachten Sie: Oft gilt eine Wartezeit von drei Monaten sowie eine Selbstbeteiligung.
Klären Sie daher im Vorfeld mit Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden. Wichtig: Vertragspartner sind immer Sie als Mandantin oder Mandant – nicht die Versicherung.
Arbeitsgerichtliche Verfahren
Vor den Arbeitsgerichten gilt: Im ersten Rechtszug trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
